SSV HOYERSWERDA E.V.

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MITGLIED WERDEN!

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Finanzordnung des Schwimmsportverein Hoyerswerda e.V.

Gültig ab 01.01.2023


§1 Aufnahmegebühr/ Mitgliedsbeiträge/Kündigung

Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 25 EUR die umgehend eingezogen wird. Der Beitrag wird in zwei Raten im Februar und August vom angegebenen Konto des Mitgliedes per Lastschrift eingezogen.
Alle vom Vereinsmitglied zusätzlich anfallenden Gebühren zur Beitragszahlung werden umgehend eingezogen.

Bei erstmaliger Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird der Beitrag ab dem ersten des Monats der Mitgliedschaft berechnet.
Hat ein Mitglied Beitragszahlungen für in der Zukunft liegende Zeiträume geleistet und scheidet wegen einer regulären Kündigung vorzeitig aus dem Verein aus, wird ihm die zu viel entrichtete Beitragssumme erstattet.

Beiträge:

Kinder/Studenten/Auszubildende bis 26 Jahre                                  20 € (pro Monat)
Erwachsene ab 18 Jahre                                                                    25 € (pro Monat)

das dritte Familienmitglied                                                                 75 %
ab dem vierten Familienmitglied                                                        50 %
(die jüngsten Mitglieder gelten immer als letztes Familienmitglied)   

Ehrenmitglieder                                                                                  kostenfrei
passive ehrenamtliche Mitglieder                                                      5 € (pro Monat)
(werden vom Vorstand ernannt) 
Fördermitglieder                                                                                ab 20 € (pro Monat)

 

§2 Zahlungsverkehr und Zahlungsanweisungen

Der Zahlungsverkehr des Vereins ist möglichst bargeldlos über die eingerichteten Bankkonten abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.

Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck enthalten. Die sachliche Berechtigung der Ausgabe ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Zahlungsanweisungen dürfen nur auf Anweisung des Schatzmeisters oder auf Beschluss des Vorstandes vorgenommen werden.

§3 Wettkämpfe

Meldegelder für genehmigte Wettkämpfe des Deutschen Schwimmverbandes und übergeordneter Verbände werden mit Beachtung der Pflichtzeiten durch den Verein getragen.

Alle anfallenden Gebühren des Startrechtes und erhöhten nachträglichen Meldegeldes gehen zu Lasten des Sportlers und wird vom angegebenen Konto abgezogen.

Alle vom Verein geleisteten Gebühren von Wettkämpfen bei nicht Antretens gehen zu Lasten des Sportlers. Dies gilt nicht bei Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Gesundheitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen in der Geschäftsstelle.